Großfeuerwerkerlehrgang, EUR 950,-

Ausbildung zum Großfeuerwerker

Lehrgangsdauer: 6 Tage (inklusive theoretischer und praktischer Prüfung)


Anmeldeunterlagen und weitere Dokumente zum Großfeuerwerkerkurs und weiteren Kursen finden Sie hier.

 

Ausbildungsfeuerwerke der Pyrotechnikerschule. Hier wird das meiste praktische Wissen vermittelt.

Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32):

Grundlehrgang "Abbrennen von Feuerwerken"

 

Zielgruppen:

  • Personen die gewerblich (z. B. Kleingewerbe) oder als Angestellte, Feuerwerke abbrennen möchten

  • Personen die privat, ohne Gewinnabsicht, Feuerwerke abbrennen möchten (Hobbypyrotechniker)

 

Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Großfeuerwerkerlehrgang:

  • 20 Helfernachweise über die Mitwirkung an Großfeuerwerken (diese dürfen nicht älter als 5 Jahre sein). Diese Helfernachweise können Sie im Rahmen unserer Ausbildungsfeuerwerke sammeln. Infos zu den Ausbildungsfeuerwerken finden sie hier.

  • Mindestalter 21 Jahre (für die Teilnahme an den Ausbildungsfeuerwerken für Helfernachweise reich das Mindestalter von 18 Jahren)

  • Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34, 1.SprengV (dies ist eine Bescheinigung die weitreichender ist als ein Polizeiliches Führungszeugnis. Die Bescheinigung wird bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Sprengstoffrecht beantragt und ist mit Kosten verbunden (in der Regel ca. 100€). Die Ausstellung dauert 6-8 Wochen. Die Bescheinigung ist nach Ausstellung ein Jahr gültig.

Lehrgangsinhalte / Ablauf Großfeuerwerkerlehrgang:

Der 6-tägige Grundlehrgang: „Abbrennen von Feuerwerken“ beinhaltet 52 Lehreinheiten (á 45 Minuten) davon 10 Lehreinheiten praktischer Unterricht. Der Kurs besteht aus überwiegend Theorie-Unterricht, da praktisches Wissen bereits durch die Helfertätigkeit bei den Ausbildungsfeuerwerken erlernt wurde.

Wir verwenden als Lehrmaterial das hauseigene, knapp 500-seitige Lehrbuch zum Großfeuerwerker. Im Unterricht wird wichtiges Wissen zum Thema Aufbewahrung /Lagerung, Transport der pyrotechnischen Gegenstände, Eigenschaften und Gefährdungen der Feuerwerkskörper, Planung und Organisation, Abbrennen von Feuerwerken, Anzeige und Genehmigungen und alles was ein Großfeuerwerker noch wissen soll, vermittelt.

Der Unterricht findet in Vollzeit statt. Zur besseren Vermittlung der Lehrinhalte zeigen wir in der Unterrichtswoche viele Foto- und Videobeispiele, besprechen Vorkommnisse und Erfahrungen.

Nach dem Unterricht gibt es an mehreren Abenden die Möglichkeit zur freiwilligen Prüfungsvorbereitung in geselliger Runde. Hier wird nochmal Grundwissen wiederholt und geübt. Die Teilnehmenden können mithilfe des Prüfungsfragenkataloges und dem dazugehörigen Lösungskatalog sowie in Verbindung mit der Teilnahme an der freiwilligen Prüfungsvorbereitung, sich bestmögliche auf die theoretische und praktische Fachkundeprüfung vorbereiten.

Bunkerbesichtigung und Besprechung im praktischen Unterricht

 

Fachkundeprüfung:

Am letzten Tag des Kurses findet die theoretische und praktische Fachkundeprüfung für alle Teilnehmenden statt. Die Prüfung wird vor der Dozentin sowie vor einem Vertreter der Gewerbeaufsicht in München, abgelegt.

Wir beginnen mit der praktischen Prüfung auf unserem Betriebsgelände in Peißenberg. Bereits am Vortag wurden allen Teilnehmenden zwei Prüfungseffekte aus dem Großfeuerwerksbereich zugeteilt, auf die sie sich vorbereiten.

Die beiden Effekte sollen von der zu prüfenden Personen ausführlich erläutert werden. Hierzu müssen Informationen zu Art des Effektes, Sicherheitsabstand, Gefährdungsbeurteilung und Verhalten im Gefahrenfall übermittelt werden. Im Anschluss werden die Effekte gemeinsam abgebrannt.

Nach abgeschlossener praktischer Prüfung folgt die theoretische Prüfung. Die Theorieprüfung besteht aus ca. 80 Fragen als Multiple-Choice und Fragen zum schriftlichen Beantworten, unterteilt in den Bereich Rechtskunde (Gesetze und Verordnungen) sowie Fachkunde (Handhabung und Sicherheit).

Nach Ablegung der Prüfung wird diese durch die Dozentin sowie den Vertreter der Gewerbeaufsicht in München, korrigiert. Wer mind. 75% im jeweiligen Bereich richtig beantwortet hat, hat die Prüfung ohne einer mündlichen Prüfung bestanden. Wurde die Theorieprüfung mit 66% - 74% im jeweiligen Teil richtig beantwortet, gibt es eine kurze mündliche Nachprüfung. Mit weniger als 66% richtigen Antworten gilt der jeweilige Teil der Theorieprüfung als nicht bestanden und kann an einem neuen Termin wiederholt werden.

Wurde die praktische und theoretische Prüfung bestanden, so bekommt die teilnehmende Person vor Ort ein Fachkundezeugnis vom Lehrgangsträger mit Unterschrift des Behördenvertreters der Gewerbeaufsicht in München, ausgestellt. Der Lehrgang gilt hiermit als beendet.

 

Nach dem Lehrgang:

Mit dem Fachkundezeugnis kann nun der gewünschte „Pyrotechnikerschein“ bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Sprengstoffrecht, beantragt werden. Wie die Dokumente für die Beantragung ausgefüllt werden, wurde bereits im Grundlehrgang besprochen. Es gibt drei mögliche „Pyrotechnikerscheine“

Erlaubnis nach §7 SprengG für den gewerblichen/selbstständigen Bereich.

Hier reicht auch ein Kleingewerbe aus. Es muss bei der Behörde eine entsprechende Betriebshaftversicherung die auch Pyrotechnik abdeckt, vorgelegt werden. Die Versicherungssumme richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien des Gewerbes/ Unternehmens z.B. Höhe der Gewinnabsicht, beabsichtigte Feuerwerke pro Jahr etc. und beträgt ca. 300 – 600€ im Jahr.

Befähigungsschein nach §20 SprengG

Für Personen die als Angestellte im Bereich Pyrotechnik tätig werden. Die Versicherung läuft über den Chef/Unternehmer.

Erlaubnis nach §27 SprengG:

Diese Erlaubnis ist für den privaten Bereich – ohne Gewinnabsicht- gedacht. Z.B. für Personen die zu Silvester, Geburtstagen etc. Feuerwerke abbrennen möchten.

Alle Vor- und Nachteile und wichtige Infos zu den einzelnen „Pyrotechnikerscheinen“ werden im Grundlehrgang ausführlich erlernt und besprochen, sodass Sie nach dem Kurs direkt wissen, welcher Schein für Sie in Frage kommt.

 

Förderung:

  • Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Dieser Lehrgang in der KursNet Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie auf die Termine.

  • Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten.

  • Bildungsurlaub, je nach Bundesland gibt es die Möglichkeit den Grundlehrgang als Bildungsurlaub zu besuchen (hierzu kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail)

 

Preise und Termine:

Die Lehrgangsgebühr beträgt 950,- Euro.

Prüfungsgebühr 50,- Euro

Lehrbuch + Prüfungsfragenkatalog mit Lösungsheft 98,- Euro

Preis für ein Ausbildungsfeuerwerk mit Helfernachweis 150,- Euro

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an post@hummig.de oder per Telefon: 08803 / 63690

Gruppenfoto im Grundlehrgang: "Abbrennen von Feuerwerken".
Aufbau Bodenfeuerwerk, im Rahmen der praktischen Prüfung.